Spezialisten im Retail
Hey, schreib uns eine Nachricht!
16:2
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen der Picturestone Retail Recruitment, Matthias Bildstein Personalberatung, bzw. der ausführenden Person Matthias Bildstein (nachfolgend „Personalberatung“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Personalberatung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Personalberatung und dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
§2 Leistungen der Personalberatung und Pflichten des Auftraggebers
Die Personalberatung verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Suche und Beurteilung geeigneter Bewerber nach bestem Gewissen zu unterstützen. Die Tätigkeit der Personalberatung stellt eine Dienstleistung und keine Personalvermittlung dar.
Die Personalberatung wird im Rahmen der vom Auftraggeber gegebenen Informationen über Unternehmen, zu besetzende Positionen und über sonstige wesentliche Umstände tätig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeit der Personalberatung insbesondere dadurch zu unterstützen, dass er die von ihm zu treffenden Entscheidungen (z. B. über Anzeigen, Vorstellungen, Einstellungen oder Ablehnung von Bewerbern) rechtzeitig fällt und der Personalberatung mitteilt.
Die dem Auftraggeber von der Personalberatung überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten weder im Original noch in Kopie an Dritte weiterzugeben.
Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber.
Insertionsaufträge werden gemäß den Wünschen des Auftraggebers unter Beachtung aller erforderlichen Sorgfalt an den jeweiligen Social Media Anbieter, z.B. Meta oder der Internet-Jobbörse erteilt. Sollte eine Anzeige aus Gründen, die von dem Anbieter oder von Dritten zu vertreten sind, fehlerhaft sein, haftet die Partnerschaft hierfür nicht. Vor Durchführung von Insertionen und vor Einladungen zu Interviews wird die Personalberatung die Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Der Auftraggeber hat der Personalberatung unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von der Personalberatung vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist die Personalberatung über die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist der Personalberatung eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Ein vorgeschlagener Kandidat gilt dann von Picturestone Retail Recruitment, bzw. Matthias Bildstein als identifiziert, sobald Picturestone Retail Recruitment, bzw. Matthias Bildstein dem Bewerber den Namen des Auftraggebers nennt.